Blog der Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz Rechtsnews von Rechtsanwältin Lehmitz

10.3.2014

Erhöhtes Beförderungsentgelt für minderjährige Schwarzfahrer?

Filed under: Für Eltern — admin @ 12:32

Das ist uns vor ein paar Tagen ins Haus geflattert…

Ein Schreiben von Buchholz Bus. Unser 12 Jähriger sei ohne Fahrschein angetroffen worden und wir sollten 40 € erhöhtes Beförderungsentgelt zzgl. 5  € Mahngebühren zahlen. Dies war allerdings das erste Schreiben, was wir erhalten hBuchholsBus20140305atten. Gemahnt wurden wir also nicht.

Die Frage war nun, selbst wenn unser Sohn tatsächlich ohne Fahrschein gefahren sein sollte, zu dem Zeitpunkt besaß er allerdings eine gültige Monatskarte, kann er und schon gar nicht  wir, zu dieser Zahlung herangezogen werden?

Da weder mein Mann, noch ich selber ohne Fahrschein gefahren sind und wir auch nicht für unseren Sohn haften – eine Aufsichtspflicht haben wir hier kaum verletzt -, käme hier allenfalls Gideon als Schuldner des erhöhten Beförderungsentgeltes in Betracht.

Müssen Minderjährige das zahlen?

NEIN, sie müssen nicht.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können wegen ihrer eingeschränkten Geschäftsfähigkeit im Falle des Schwarzfahrens nicht zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gezwungen werden.

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine vertragliche Strafe. Es setzt also einen Vertrag voraus. Diesen schließt man konkludent in dem ich in den Bus oder die Bahn einsteige. Nur  Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können nur dann Verträge schließen, wenn Eltern hierzu ihre Einwilligung gegeben haben, wie z.B. durch Zurverfügungstellung von Taschengeld zu bestimmten genehmigten Zwecken. Wenn die Minderjährigen, damit etwas kaufen, ist der Vertrag gültig.

Auch wenn wir als Eltern generell darin eingewilligt haben, dass unser Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und dazu Beförderungsverträge abschließt, erstreckt sich dieses Einverständnis im Zweifel nicht aufs Schwarzfahren. Es kommt daher gar kein wirksamer Beförderungsvertrag zustande, so dass auch kein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert werden kann. Dies wird regelmäßig von den Amtsgerichten so bestätigt (Vgl. Amtsgericht Güstrow (Az.: 60 C 766/06 vom 16.11.06).

Da Eltern vor weiteren Kosten, wie Inkasso oder Rechtsanwaltskosten Angst haben, zahlen sie das Geld oft.

Ich habe Buchholz Bus angeschrieben und erklärt, dass wir nicht zahlen. Wir werden sehen, wie es weitergeht.

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