Blog der Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz Rechtsnews von Rechtsanwältin Lehmitz

30.12.2012

Eine kurze Fahrt im Polizeiwagen kann einem Minderjährigen 71,50 € kosten

Filed under: Für Eltern,Verwaltungsrecht — Rechtsanwältin Lehmitz @ 18:04

Zwei Polizeibeamte sprachen zwei Jugendliche an, die sich auf der Straße mit einer Kiste Bier befanden. Der Blutalkoholtest  des einen Jugendlichen betrug 1,02 g ‰. Die Polizeibeamten fuhren diesen polizeiwagen.pngdaraufhin mit ihrem Einsatzfahrzeug zur circa 500 Meter entfernten Polizeistation, um ihn dort an die Erziehungsberechtigten zu übergeben. Der Vater erklärte jedoch, er hole ihn nicht ab und die Mutter meinte, es sei doch nicht so schlimm, wenn ihr 16 jähriger Sohn ein paar Biere trinke. Nach Einschaltung des Jugendamtes holten sie ihn dann doch schließlich ab.

Damit war die Angelegenheit aber nicht beendet. Es erfolgte ein Gebührenbescheid in Höhe von 71,50 Euro gegen den Jugendlichen. In diesem wurde der Einsatz zweier Polizeibeamter für eine Dauer von weniger als 30 Minuten sowie eines Streifenwagens berechnet. Begründet wurde dies mit § 18 des Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Nds. SOG), nach der eine Person in Gewahrsam genommen werden könne, wenn dies zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib und Leben erforderlich sei.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte den Gebührenbescheid in seinem  Urteil vom 08.08.2012, 5 A 166/10.

© Pirko Silke Lehmitz

7.12.2012

kostenpflichtiges Branchenverzeichnis: Wann Sie nach einem Urteil des BGH nicht zahlen müssen

Filed under: Vertragsrecht — Rechtsanwältin Lehmitz @ 21:30

Vertragsrecht: Vertrag über ein kostenpflichtiges Branchenverzeichnis

gewerbe-auskunft-zentralede-001.pngWer kennt das nicht als Unternehmer:

Man bekommt ein Formular zugeschickt, welches amtlich aussieht und mit „Gewerbedatenbank“ oder ähnlich überschrieben ist. Dann wird man aufgefordert, die bereits ausgefüllten Daten zu kontrollieren und wieder zurück zu schicken. Was erst auf den zweiten oder dritten Blick ersichtlich wird ist, dass man damit einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag zum Abschluss einer Aufnahme in eine Datenbank abgeschlossen hat.

Dem hat jetzt endlich der BGH in seinem Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11  einen Riegel vorgeschoben:

„Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Entgeltklausel unwirksam ist und somit der Verwender keine Zahlung verlangen kann.

© Pirko Silke Lehmitz
www.rainlehmitz.de

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