Heute las ich im Nordheide Wochenblatt, dass die Polizei durch einen Jagdberechtigten den Hinweis erhielt, in der Feldmark spielen drei Jugendliche mit Waffen. Die Polizeibeamten trafen auf drei 15,17 und 18 Jahre alte Jugendliche, die in Tarnanzügen in einer Schonung „Krieg“ gespielt hätten. Sie führten hierbei Originalnachbildungen von Maschinenpistolen und Pistolen mit sich. Bei den absolut echt wirkenden Waffen habe es sich um Softairwaffen, die ohne Munition geführt wurden, gehandelt.
Manche Eltern ahnen gar nicht, dass es nicht nur für die Jugendlichen gefährlich ist, wenn Polizisten diese mit den Waffen sehen und womöglich schießen, sondern auch das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit – auch für Erwachsene – verboten ist.
Softairwaffen verschießen mittels Federdruck, Gas oder einem elektronisch betriebenen Druckluftsystem Plastik- oder Metallkugeln. Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und, ebenso wie Modellwaffen, kaum von diesen zu unterscheiden. Gemäß § 42a WaffenG ist das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten und kann § 53 WaffenG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Also auch wenn diese Waffen ab 18 Jahre frei verkäuflich sind, heißt das noch lange nicht, dass man damit im Wald herumballern oder auch nur sie ungeladen zum „Spielen“ verwenden darf. Eltern sollten sie auf keinen Fall ihren Kindern überlassen.
© Pirko Silke Lehmitz
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